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Bereitgestellt: 25.10.2024

Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission

Rosenmattpark
Bekanntgabe der provisorisch vorgeschlagenen Personen und Ansetzung der 2. Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 31. Mai 2024 ist für die Ersatzwahl der Rech-nungsprüfungskommission innert Frist

Peter Schärer, 1960, Schreinermeister, Stoffelstrasse 1, 8804 Au
als neues Mitglied

und fürs Präsidium das aktuelle Mitglied

Heinz Brunold, 1951, pensioniert, Untere Leihofstrasse 9, 8820 Wädenswil

zur Wahl vorgeschlagen worden.

In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher die eingebrachten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden können. Innert der gleichen Frist können weitere Wahlvorschläge der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvor-schläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Al-tersjahr vollendet hat (Art. 20 Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich).
Für jede vorgeschlagene Person sind Namen, Vornamen, Adresse, Geschlecht, Geburtsda-tum, Beruf und Parteizugehörigkeit anzugeben. Hinzugefügt werden kann der Rufname (§ 24 VPR). Auf jedem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele Personen genannt sein, wie Stel-len zu besetzen sind (§ 50 Abs. 2 GPR). Solche Wahlvorschläge müssen von mindes-tens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Art. 51 GPR). Die Unterzeichnerinnen und Unter-zeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Ad-resse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Die Unterzeichner können ihre Unterschrift nicht zu-rückziehen (§ 51 Abs. 2 GPR).

Die Wahlvorschläge sind der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, innert Frist (Poststempel), einzureichen.
Wahlvorschlagsformulare können bei der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil bezogen
oder auf deren Internetseite heruntergeladen werden.

Stimmen die zunächst vorgeschlagenen Personen (erste Frist) mit den definitiv vorgeschlagenen Personen (zweite Frist) überein, sind die Voraussetzungen für die stille Wahl erfüllt und die Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt (vgl. § 54 a Abs. 1 lit. b GPR). Andernfalls findet der erste Wahlgang am 22. September 2024, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 24. November 2024 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil

Amtliche Publikation auf der Website der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil

www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen

Wädenswil, Freitag, 5. Juli 2024

2. Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds RPK
Wahlvorschlagsliste Ersatzwahl RPK ref. Kirche 2024 Unterschriften
Wahlvorschlagsliste Ersatzwahl RPK ref. Kirche 2024 KandidatInnen