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Bereitgestellt: 02.05.2025
Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 eines Mitglieds der Kirchenpflege
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 14. Januar 2025 ist für die Ersatzwahl der Kirchenpflege der wahlleitenden Behörde folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Markus Bünter, 1961, Ing. FH Hortikultur, Karl-Stamm-Weg 27, 8820 Wädenswil ZH als neues Mitglied
Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt sind, hat die Kirchenpflege mit Beschluss vom 12. März 2025 die vorge-schlagene Person als Mitglied der Kirchenpflege mit Amtsantritt am 12. März 2025 als ge-wählt erklärt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Be-gründung enthalten.
Wädenswil, den 13. März 2024 Die ev.-ref. Kirchenpflege
Markus Bünter, 1961, Ing. FH Hortikultur, Karl-Stamm-Weg 27, 8820 Wädenswil ZH als neues Mitglied
Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt sind, hat die Kirchenpflege mit Beschluss vom 12. März 2025 die vorge-schlagene Person als Mitglied der Kirchenpflege mit Amtsantritt am 12. März 2025 als ge-wählt erklärt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Be-gründung enthalten.
Wädenswil, den 13. März 2024 Die ev.-ref. Kirchenpflege