FabioReichelt (Foto: Fabio Reichelt)
Verantwortlich für diese Seite: Fabio Reichelt
Bereitgestellt: 13.01.2025

Stille Wahl für die Ersatzwahl in die Kirchenpflege

Rosenmattpark
Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 eines Mitglieds der Kirchenpflege
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 4. Oktober 2024 sind für die Ersatzwahl der Kirchenpflege der wahlleitenden Behörde folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Hansruedi Bachmann, 1961, Agronom, Oberdorfstrasse 20, 8820 Wädenswil ZH als neues Mitglied

Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt sind, hat die Kirchenpflege mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 die vorgeschlagenen Personen als Mitglieder der Kirchenpflege mit Amtsantritt am 1. Januar 2025 als gewählt erklärt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Be-gründung enthalten.

Wädenswil, den 20. Dezember 2024 Die ev.-ref. Kirchenpflege


Publiziert am 20. Dezember 2024

3. Publikation-Hansruedi-Bachmann