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Bereitgestellt: 17.06.2022
Amtliche Publikationen
Seit 1.1.2022 ist das amtliche Publikationsorgan der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil nicht mehr die Zürichsee Zeitung sondern die Website der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.
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- Einladung zu Kirchgemeindeversammlungen
- Beschlüsse aus Kirchgemeindeversammlungen
- Beschlüsse von öffentlichem Interesse aus Kirchenpflegesitzungen
- Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission
Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 Protokollauflage und Rechtsmittel
Die Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 hat folgende Geschäfte beschlossen:
1. Wahl von Urs Hanselmann als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Kirchgemeindehaus
Wädenswil
2. Genehmigung der Rechnung 2021
3. Entgegennahme des Jahresberichts 2021
Das Protokoll wird ab Montag, 13. Juni auf www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen veröffentlicht und liegt für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirks-kirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
─ binnen 5 Tagen wegen der Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte
(Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt wurde;
─ binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Fest-stellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit. Zu diesem Rekurs ist berechtigt, wer durch die Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Be-schluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil, 10. Juni 2022
Urs Hanselmann, Präsident
Dieter Müller, Aktuar
Aufgeschaltet am: 10.6.2022
Protokoll Kirchgemeindeversammlung v. 7.6.2022
Beleuchtender Bericht KGV
Erfolgsrechnung 2021
Bilanz 2021
Jahresbericht 2021
1. Wahl von Urs Hanselmann als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Kirchgemeindehaus
Wädenswil
2. Genehmigung der Rechnung 2021
3. Entgegennahme des Jahresberichts 2021
Das Protokoll wird ab Montag, 13. Juni auf www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen veröffentlicht und liegt für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirks-kirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
─ binnen 5 Tagen wegen der Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte
(Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt wurde;
─ binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Fest-stellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit. Zu diesem Rekurs ist berechtigt, wer durch die Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Be-schluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil, 10. Juni 2022
Urs Hanselmann, Präsident
Dieter Müller, Aktuar
Aufgeschaltet am: 10.6.2022
Protokoll Kirchgemeindeversammlung v. 7.6.2022
Beleuchtender Bericht KGV
Erfolgsrechnung 2021
Bilanz 2021
Jahresbericht 2021
Ergebnis der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 Rechtsmittel
Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Wädenswil folgende Vorlage mit 1789 Ja-Stimmen gegen 585 Nein-Stimmen angenommen haben:
Bewilligung eines Kredits von CHF 1'800'000 (inkl. MWSt.) für die Sanierung und den Umbau in zwei Wohnungen des Pfarrhauses an der Schönenbergstrasse 7 in Wädenswil.
Gegen diese Volksabstimmung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die Kreditbewilligung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Anfechtungsobjekt ist genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 17. Mai 2022
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Protokoll_Ref._Kirche_Wadenswil_Kreditbewilligung
Bewilligung eines Kredits von CHF 1'800'000 (inkl. MWSt.) für die Sanierung und den Umbau in zwei Wohnungen des Pfarrhauses an der Schönenbergstrasse 7 in Wädenswil.
Gegen diese Volksabstimmung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs)
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung
Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die Kreditbewilligung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Anfechtungsobjekt ist genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 17. Mai 2022
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Protokoll_Ref._Kirche_Wadenswil_Kreditbewilligung