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Bereitgestellt: 06.01.2026
Amtliche Publikationen
Seit 1.1.2022 ist das amtliche Publikationsorgan der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil nicht mehr die Zürichsee Zeitung sondern die Website der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.
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- Einladung zu Kirchgemeindeversammlungen
- Beschlüsse aus Kirchgemeindeversammlungen
- Beschlüsse von öffentlichem Interesse aus Kirchenpflegesitzungen
- Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission
Protokollauflage und Rechtsmittel
Die Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025 hat folgende Geschäfte beschlossen:
Das Protokoll liegt ab Montag, 6. Januar 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 6. Januar 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
1. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 3.6.2025
2. Verkauf der Bauparzelle WE12807, Johannes-Hirt-Strasse, Au
3. Budget 2026, Steuerfuss 2026 und Stellenplananpassung
4. Kredit für einen Planerwettbewerb für die Bauparzelle WE12505, Alte Landstrasse, Au
5. Kredit an die Stiftung Kirchgemeindehaus Wädenswil, für einen Fensterersatz
Das Protokoll liegt ab Montag, 6. Januar 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 6. Januar 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
Erneuerungswahlen der evang.-ref. Kirchgemeinde für die Amtsperiode 2026-2030
Allgemeine Bekanntmachungen zu den Wahlen – Erneuerungswahlen der Rechnungsprüfungskommission Wädenswil für die Amtsdauer 2026 – 2030 der 5 Mitglieder inklusive Präsidium
Titel der Wahl
Erneuerungswahlen der Rechnungsprüfungskommission Wädenswil für die Amtsdauer 2026 – 2030 der 5 Mitglieder inklusive Präsidium der Rechnungsprüfungskommission, Wädenswil
Art der Wahl: Kirchliche Wahl
Datum der Wahl 08.03.2026
Vorlagen
Mit Wahlausschreibung vom 10. Oktober 2025 ordnete der Stadtrat (wahlleitende Behörde) die Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Rechnungsprüfungskommission (RPK) Wädenswil an. Nach dieser Ausschreibung ging ein Wahlvorschlag mit vier Kandidaten (inkl. Präsidium) ein. Innerhalb der zweiten Frist (Ansetzung am 5. Dezember 2025) ging ein weiterer Wahlvorschlag mit einem Kandidaten ein.
Da die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht übereinstimmen, sind die definitiv vorgeschlagenen Personen zu veröffentlichen (§ 53 Abs. 4 GPR).
Definitiv vorgeschlagen für die Wahl vom 8. März 2026 sind als
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
Präsident der Rechnungsprüfungskommission
Brunold Heinz Anton, 1951, Pensioniert, Untere Leihofstrasse 9, Wädenswil (bisher)
Für die evangelisch-reformierte Rechnungsprüfungskommission (RPK) sowie deren Präsidium werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) wird ein amtlicher Wahlzettel verwendet, der die vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird für alle Behörden, die am 8. März 2026 nicht im ersten Wahlgang gewählt werden, am 14. Juni 2026 durchgeführt.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kontaktstelle Stadtrat Wädenswil Florhofstrasse 6 8820 Wädenswil
Kontaktstelle Stadtrat Wädenswil Florhofstrasse 6 8820 Wädenswil
Publikation: Wädenswil, 19. Dezember 2025
» Link zur ePublikation
Titel der Wahl
Erneuerungswahlen der Rechnungsprüfungskommission Wädenswil für die Amtsdauer 2026 – 2030 der 5 Mitglieder inklusive Präsidium der Rechnungsprüfungskommission, Wädenswil
Art der Wahl: Kirchliche Wahl
Datum der Wahl 08.03.2026
Vorlagen
Mit Wahlausschreibung vom 10. Oktober 2025 ordnete der Stadtrat (wahlleitende Behörde) die Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Rechnungsprüfungskommission (RPK) Wädenswil an. Nach dieser Ausschreibung ging ein Wahlvorschlag mit vier Kandidaten (inkl. Präsidium) ein. Innerhalb der zweiten Frist (Ansetzung am 5. Dezember 2025) ging ein weiterer Wahlvorschlag mit einem Kandidaten ein.
Da die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht übereinstimmen, sind die definitiv vorgeschlagenen Personen zu veröffentlichen (§ 53 Abs. 4 GPR).
Definitiv vorgeschlagen für die Wahl vom 8. März 2026 sind als
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- Brunold Heinz Anton, 1951, Pensioniert, Untere Leihofstrasse 9, Wädenswil (bisher)
- Fueter Eduard Robert, 1947, Pensioniert, Alte Landstrasse 95, Au (bisher)
- Porporini Dario, 1961, Pensioniert, Etzelstrasse 18c, Wädenswil
- Revesz Csaba Akos, 1975, Ökonom, Untere Weidstrasse 21a, Wädenswil
- Schärer Peter, 1960, Eidg. dipl. Schreinermeister, Stoffelstrasse 1, Au (bisher)
Präsident der Rechnungsprüfungskommission
Brunold Heinz Anton, 1951, Pensioniert, Untere Leihofstrasse 9, Wädenswil (bisher)
Für die evangelisch-reformierte Rechnungsprüfungskommission (RPK) sowie deren Präsidium werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) wird ein amtlicher Wahlzettel verwendet, der die vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird für alle Behörden, die am 8. März 2026 nicht im ersten Wahlgang gewählt werden, am 14. Juni 2026 durchgeführt.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kontaktstelle Stadtrat Wädenswil Florhofstrasse 6 8820 Wädenswil
Kontaktstelle Stadtrat Wädenswil Florhofstrasse 6 8820 Wädenswil
Publikation: Wädenswil, 19. Dezember 2025
» Link zur ePublikation
Erneuerungswahlen der evang.-ref. Kirchgemeinde für die Amtsperiode 2026-2030
7 Mitglieder inklusive Präsidium der Kirchenpflege sowie
5 Mitglieder inklusive Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
Wahlanordnung: Die Urnenwahl findet am 8. März 2026 statt.
Erste Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Durchführung dieser Wahlen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen, der Verordnung über die politischen Rechte (VPR), der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche sowie der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.
Wählbar sind Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 18. Altersjahr vollendet haben, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Der politische Wohnsitz in der Kirchgemeinde Wädenswil ist nicht erforderlich.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil unterzeichnet sein müssen, sind dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bis spätestens Mittwoch, 19. November 2025 (Posttempel), einzureichen.
Für die vorgeschlagenen Personen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann für jede Behörde nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Vorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neu eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis Mittwoch, 18. März 2026 können beim Stadtrat Wädenswil gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschlagsformulare können unter www.waedenswil.ch/abstimmungen heruntergeladen oder bei der Stadt Wädenswil, Abteilung Präsidiales, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bestellt werden (E-Mail: praesidiales@waedenswil.ch oder Tel. 044 789 72 16).
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wädenswil, 10. Oktober 2026
Kirchenpflege:
1. Publikation Kirchen KP und RPK
Wahlvorschlagsliste_Evang.-ref._Kirchenpflege_Wädenswil
Rechnungsprüfungskommission:
Wahlvorschlagsliste_Evang.-ref._Rechnungsprüfungskommission
5 Mitglieder inklusive Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
Wahlanordnung: Die Urnenwahl findet am 8. März 2026 statt.
Erste Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Durchführung dieser Wahlen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen, der Verordnung über die politischen Rechte (VPR), der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche sowie der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.
Wählbar sind Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 18. Altersjahr vollendet haben, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Der politische Wohnsitz in der Kirchgemeinde Wädenswil ist nicht erforderlich.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil unterzeichnet sein müssen, sind dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bis spätestens Mittwoch, 19. November 2025 (Posttempel), einzureichen.
Für die vorgeschlagenen Personen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann für jede Behörde nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Vorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neu eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis Mittwoch, 18. März 2026 können beim Stadtrat Wädenswil gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschlagsformulare können unter www.waedenswil.ch/abstimmungen heruntergeladen oder bei der Stadt Wädenswil, Abteilung Präsidiales, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bestellt werden (E-Mail: praesidiales@waedenswil.ch oder Tel. 044 789 72 16).
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wädenswil, 10. Oktober 2026
Kirchenpflege:
1. Publikation Kirchen KP und RPK
Wahlvorschlagsliste_Evang.-ref._Kirchenpflege_Wädenswil
Rechnungsprüfungskommission:
Wahlvorschlagsliste_Evang.-ref._Rechnungsprüfungskommission


