Verantwortlich für diese Seite: Fabio Reichelt
Bereitgestellt: 23.04.2026
Amtliche Publikationen
Seit 1.1.2022 ist das amtliche Publikationsorgan der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil nicht mehr die Zürichsee Zeitung sondern die Website der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.
www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Hier finden Sie neu alle amtlichen Anzeigen wie:
www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Hier finden Sie neu alle amtlichen Anzeigen wie:
- Einladung zu Kirchgemeindeversammlungen
- Beschlüsse aus Kirchgemeindeversammlungen
- Beschlüsse von öffentlichem Interesse aus Kirchenpflegesitzungen
- Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission
Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2026
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil werden freundlich zur Kirchgemeindeversammlung am
Dienstag, 9. Juni 2026, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.
Ab 18.45 Uhr, findet ein Apéro im Kirchgemeindehaus statt.
Folgende Traktanden werden behandelt:
1. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
2. Genehmigung der Rechnung 2025
3. Krediterhöhung des Investitionsbetrages der Kirchgemeinde an den Fensterersatz im Kirchgemeindehaus.
4. Ausgabenbeschluss Orgelrevision
5. Vorschlag von Pfarrerin Katharina Morello zur Wahl an der Urne
6. Entgegennahme des Jahresberichts 2025
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.
Aktenauflage:
Die Erläuterungen (beleuchtender Bericht) zur Kirchgemeindeversammlung finden Sie ab Montag, 25. Mai 2026 online hier auf der Website. Auf Wunsch werden sie auch per Post zugestellt.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h und 14.00 - 16.00h
Wädenswil, 9. April 2026
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
Aufgeschaltet am: 9. April 2026
Der beleuchtende Bericht finden Sie hier: [Dokument ist nicht vorhanden oder nicht öffentlich] (Ab 25.5.26)
Das Protokoll der letzten KGV-Sitzung: Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
» www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Dienstag, 9. Juni 2026, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.
Ab 18.45 Uhr, findet ein Apéro im Kirchgemeindehaus statt.
Folgende Traktanden werden behandelt:
1. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
2. Genehmigung der Rechnung 2025
3. Krediterhöhung des Investitionsbetrages der Kirchgemeinde an den Fensterersatz im Kirchgemeindehaus.
4. Ausgabenbeschluss Orgelrevision
5. Vorschlag von Pfarrerin Katharina Morello zur Wahl an der Urne
6. Entgegennahme des Jahresberichts 2025
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.
Aktenauflage:
Die Erläuterungen (beleuchtender Bericht) zur Kirchgemeindeversammlung finden Sie ab Montag, 25. Mai 2026 online hier auf der Website. Auf Wunsch werden sie auch per Post zugestellt.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h und 14.00 - 16.00h
Wädenswil, 9. April 2026
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
Aufgeschaltet am: 9. April 2026
Der beleuchtende Bericht finden Sie hier: [Dokument ist nicht vorhanden oder nicht öffentlich] (Ab 25.5.26)
Das Protokoll der letzten KGV-Sitzung: Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
» www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Protokollauflage und Rechtsmittel
Die Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025 hat folgende Geschäfte beschlossen:
Das Protokoll liegt ab Montag, 6. Januar 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 6. Januar 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
1. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 3.6.2025
2. Verkauf der Bauparzelle WE12807, Johannes-Hirt-Strasse, Au
3. Budget 2026, Steuerfuss 2026 und Stellenplananpassung
4. Kredit für einen Planerwettbewerb für die Bauparzelle WE12505, Alte Landstrasse, Au
5. Kredit an die Stiftung Kirchgemeindehaus Wädenswil, für einen Fensterersatz
Das Protokoll liegt ab Montag, 6. Januar 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 6. Januar 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025


