Amtliche Publikationen

Seit 1.1.2022 ist das amtliche Publikationsorgan der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil nicht mehr die Zürichsee Zeitung sondern die Website der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.

www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen

Hier finden Sie neu alle amtlichen Anzeigen wie:

  • Einladung zu Kirchgemeindeversammlungen
  • Beschlüsse aus Kirchgemeindeversammlungen
  • Beschlüsse von öffentlichem Interesse aus Kirchenpflegesitzungen
  • Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission

Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2025

Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil werden freundlich zur Kirchgemeindeversammlung am

Dienstag, 3. Juni 2025, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.


Ab 18.45 Uhr, findet ein Apéro im Kirchgemeindehaus statt.

Folgende Traktanden werden behandelt:

1. Genehmigung der Rechnung 2024
2. Schlussabrechnung Umbau Pfarrhaus
3. Verkauf Landparzelle Au
4. Bildung einer Pfarrwahlkommission
5. Stellenplan Anpassung Diakonie
6. Entgegennahme Jahresbericht 2024
7. Neuregelung der Abnahme von KGV Protokollen

Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.

Aktenauflage:
Die Erläuterungen zur Kirchgemeindeversammlung finden Sie ab Montag, 19. Mai 2025 online hier auf der Website. Auf Wunsch werden sie auch per Post zugestellt.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h und 14.00 - 16.00h

Wädenswil, 2. Mai 2025
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil

Aufgeschaltet am: 2. Mai 2025

Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2024

Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung

Die Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2024 hat folgende Geschäfte beschlossen:

Festlegung Budget 2025
Festlegung Steuerfuss 2025
Anpassung Behördenvergütungsreglement (Ressort Finanzen und Vergütung RPK)
Wahl für den Stiftungsrat Kirchgemeindehaus


Das Protokoll liegt ab Dienstag, 17. Dezember 2024 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf.

Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.

Wädenswil, 16. Dezember 2024

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Verwaltung



Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h
14.00 - 16.00h

Wädenswil, 16. Dezember 2024
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil

241128 Protokoll
Report Budget 2025

Aufgeschaltet am: 16. Dezember 2024


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