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Bereitgestellt: 20.07.2023
Stille Wahl eines Mitglieds der RPK und der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Auf die Wahlausschreibung vom 10. Februar 2023 sind innert Frist für den Sitz in der Kirchenpflege und den Sitz in der Rechnungsprüfungskommission je ein Wahlvorschlag eingereicht worden.
Während der zweiten Frist, ausgelöst durch Publikation am 24. März 2023, wurden die Wahlvorschläge weder geändert, noch zurückgezogen, noch wurden neue Wahlvorschläge eingereicht. Gemäss § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt und der Stadtrat hat
1. Hansjörg Schmid, 1961, Kommunikationsbeauftragter, 8820 Wädenswil (SP)
als Mitglied der Kirchenpflege und
2. Markus Münch,1964, CEO E-Learning Agentur, 8820 Wädenswil (parteilos)
als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission für gewählt erklärt.
Gegen diese zwei Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der rechtsgültigen Veröffentlichung auf der Internetseite der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Wädenswil, 17. April 2023 (Wahlleitende Behörde)
1. Hansjörg Schmid, 1961, Kommunikationsbeauftragter, 8820 Wädenswil (SP)
als Mitglied der Kirchenpflege und
2. Markus Münch,1964, CEO E-Learning Agentur, 8820 Wädenswil (parteilos)
als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission für gewählt erklärt.
Gegen diese zwei Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der rechtsgültigen Veröffentlichung auf der Internetseite der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Wädenswil, 17. April 2023 (Wahlleitende Behörde)