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Bestätigungswahl der Pfarrerinnen und Pfarrer für die Amtsdauer 2024 – 2028
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wädenswil
Bestätigungswahl der Pfarrerinnen und Pfarrer für die Amtsdauer 2024–2028
Beschluss der Kirchenpflege vom 8. November 2023:
Bestätigungswahl der Pfarrerinnen und Pfarrer für die Amtsdauer 2024–2028
Beschluss der Kirchenpflege vom 8. November 2023:
1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrerin Undine Gellner, Pfarrer Frank Lehmann, Pfarrerin Salome Probest und Pfr. Christian Scharpf binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
2. Die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 1 werden als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024–2028 gewählt erklärt.
3. Diese Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
5. Mitteilung an die Bezirkskirchenpflege Horgen sowie an den Kirchenrat.
6. Amtliche Veröffentlichung auf der Website der evang.-ref. Kirchgemeinde Wädenswil.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Der Präsident: Urs Hanselmann
Die Vizepräsidentin: Bettina Diener
(Publikationsdatum) Wädenswil, 14. November 2023
2. Die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 1 werden als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024–2028 gewählt erklärt.
3. Diese Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
5. Mitteilung an die Bezirkskirchenpflege Horgen sowie an den Kirchenrat.
6. Amtliche Veröffentlichung auf der Website der evang.-ref. Kirchgemeinde Wädenswil.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Der Präsident: Urs Hanselmann
Die Vizepräsidentin: Bettina Diener
(Publikationsdatum) Wädenswil, 14. November 2023