Verantwortlich für diese Seite: Fabio Reichelt
Bereitgestellt: 12.06.2025
Kirchgemeindeversammlung
Protokollauflage und Rechtsmittel
Die Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 hat folgende Geschäfte beschlossen:
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 12. Juni 2025 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 12. Juni 2025
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2025
1. Genehmigung der Rechnung 2024
2. Schlussabrechnung Umbau Pfarrhaus
3. Verkauf Bauparzelle Au
4. Einsetzung einer Pfarrwahlkommission
5. Stellenplananpassung Diakonie
6. Entgegennahme des Jahresberichts 2024
7. Neuregelung der Abnahme von KGV-Protokollen
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 12. Juni 2025 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 12. Juni 2025
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2025
Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2025
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil werden freundlich zur Kirchgemeindeversammlung am
Dienstag, 3. Juni 2025, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.
Ab 18.45 Uhr, findet ein Apéro im Kirchgemeindehaus statt.
Folgende Traktanden werden behandelt:
1. Genehmigung der Rechnung 2024
2. Schlussabrechnung Umbau Pfarrhaus
3. Verkauf Landparzelle Au
4. Bildung einer Pfarrwahlkommission
5. Stellenplan Anpassung Diakonie
6. Entgegennahme Jahresbericht 2024
7. Neuregelung der Abnahme von KGV Protokollen
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.
Aktenauflage:
Die Erläuterungen (beleuchtender Bericht) zur Kirchgemeindeversammlung finden Sie ab Montag, 19. Mai 2025 online hier auf der Website. Auf Wunsch werden sie auch per Post zugestellt.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h und 14.00 - 16.00h
Wädenswil, 2. Mai 2025
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
Aufgeschaltet am: 2. Mai 2025
Der beleuchtende Bericht finden Sie hier: Beleuchtender Bericht zur KGV vom 3. Juni 2025
» www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Dienstag, 3. Juni 2025, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.
Ab 18.45 Uhr, findet ein Apéro im Kirchgemeindehaus statt.
Folgende Traktanden werden behandelt:
1. Genehmigung der Rechnung 2024
2. Schlussabrechnung Umbau Pfarrhaus
3. Verkauf Landparzelle Au
4. Bildung einer Pfarrwahlkommission
5. Stellenplan Anpassung Diakonie
6. Entgegennahme Jahresbericht 2024
7. Neuregelung der Abnahme von KGV Protokollen
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.
Aktenauflage:
Die Erläuterungen (beleuchtender Bericht) zur Kirchgemeindeversammlung finden Sie ab Montag, 19. Mai 2025 online hier auf der Website. Auf Wunsch werden sie auch per Post zugestellt.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h und 14.00 - 16.00h
Wädenswil, 2. Mai 2025
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
Aufgeschaltet am: 2. Mai 2025
Der beleuchtende Bericht finden Sie hier: Beleuchtender Bericht zur KGV vom 3. Juni 2025
» www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen