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Bereitgestellt: 18.11.2024
Kirchgemeindeversammlung
Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2024
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil werden freundlich zur Kirchgemeindeversammlung am
Donnerstag, 28. November 2024, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.
Vor der Versammlung, ab 18.45 Uhr, gibt es einen Apéro im Kirchgemeindehaus, wo zu Sie alle herzlich eingeladen sind!
Folgende Traktanden werden behandelt:
1. Festlegung Budget 2025
2. Festlegung Steuerfuss 2025
3. Anpassung Behördenvergütungsreglement (Ressort Finanzen und Vergütung RPK)
4. Wahl Stiftungsrat für die Stiftung des Kirchgemeindehauses Rosenmatt
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.
Aktenauflage:
Die Erläuterungen zur Kirchgemeindeversammlung können elektronisch in der Administration bestellt werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch ausgedruckt und verschickt werden. Dies ab Mittwoch, 13. November 2024. Die Unterlagen finden Sie auch online hier.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h
14.00 - 16.00h
Wädenswil, 25. Oktober 2024
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
Aufgeschaltet am: 25.10.2024
241128-Erläuterungen zur Kirchgemeindeversammlung
Report Budget 2025
https://www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Donnerstag, 28. November 2024, 19.30 Uhr ins Kirchgemeindehaus eingeladen.
Vor der Versammlung, ab 18.45 Uhr, gibt es einen Apéro im Kirchgemeindehaus, wo zu Sie alle herzlich eingeladen sind!
Folgende Traktanden werden behandelt:
1. Festlegung Budget 2025
2. Festlegung Steuerfuss 2025
3. Anpassung Behördenvergütungsreglement (Ressort Finanzen und Vergütung RPK)
4. Wahl Stiftungsrat für die Stiftung des Kirchgemeindehauses Rosenmatt
Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche ab dem
16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Wädenswil (ohne die Ortsteile Schönenberg und Hütten) haben.
Aktenauflage:
Die Erläuterungen zur Kirchgemeindeversammlung können elektronisch in der Administration bestellt werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch ausgedruckt und verschickt werden. Dies ab Mittwoch, 13. November 2024. Die Unterlagen finden Sie auch online hier.
Das Stimmregister kann in der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h
14.00 - 16.00h
Wädenswil, 25. Oktober 2024
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
Aufgeschaltet am: 25.10.2024
241128-Erläuterungen zur Kirchgemeindeversammlung
Report Budget 2025
https://www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen