Verantwortlich für diese Seite: Fabio Reichelt
Bereitgestellt: 15.06.2026
Kirchgemeindeversammlung
Protokollauflage und Rechtsmittel
Die Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 hat folgende Geschäfte beschlossen:
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 15. Juni 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 15. Juni 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2026
1. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025
2. Genehmigung der Rechnung 2025
3. Krediterhöhung des Investitionsbetrages der Kirchgemeinde an den Fensterersatz im Kirchgemeindehaus.
4. Ausgabenbeschluss Orgelrevision
5. Vorschlag von Pfarrerin Katharina Morello zur Wahl an der Urne
6. Entgegennahme des Jahresberichts 2025
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 15. Juni 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 15. Juni 2026
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2026



