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Bereitgestellt: 16.12.2024
Kirchgemeindeversammlung
Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2024
Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Die Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2024 hat folgende Geschäfte beschlossen:
Festlegung Budget 2025
Festlegung Steuerfuss 2025
Anpassung Behördenvergütungsreglement (Ressort Finanzen und Vergütung RPK)
Wahl für den Stiftungsrat Kirchgemeindehaus
Das Protokoll liegt ab Dienstag, 17. Dezember 2024 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 16. Dezember 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Verwaltung
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h
14.00 - 16.00h
Wädenswil, 16. Dezember 2024
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
241128 Protokoll
Report Budget 2025
Aufgeschaltet am: 16. Dezember 2024
» www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen
Die Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2024 hat folgende Geschäfte beschlossen:
Festlegung Budget 2025
Festlegung Steuerfuss 2025
Anpassung Behördenvergütungsreglement (Ressort Finanzen und Vergütung RPK)
Wahl für den Stiftungsrat Kirchgemeindehaus
Das Protokoll liegt ab Dienstag, 17. Dezember 2024 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf.
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
Wädenswil, 16. Dezember 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Verwaltung
Öffnungszeiten Sekretariat der Kirchgemeinde:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00 - 16.00h
Mittwoch: 09.00 - 12.00h
14.00 - 16.00h
Wädenswil, 16. Dezember 2024
Evang.-ref. Kirchenpflege Wädenswil
241128 Protokoll
Report Budget 2025
Aufgeschaltet am: 16. Dezember 2024
» www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen