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Pfarrbestätigungswahlen 2024 Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente
Beschluss der Kirchenpflegesitzung vom 4.10.2023
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wädenswil
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wädenswil
Die Kirchenpflege beschliesst:
1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2024–2028 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt:
Pfarrerin Undine Gellner mit 60 Stellenprozent,
Pfarrer Frank Lehmann mit 90 Stellenprozent,
Pfarrerin Salome Probst mit 70 Stellenprozent,
Pfarrer Christian Scharpf mit 100 Stellenprozent.
2. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde werden zur Bestätigung für die Amtsdauer 2024–2028 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen:
Pfarrerin Undine Gellner,
Pfarrer Frank Lehmann,
Pfarrerin Salome Probst,
Pfarrer Christian Scharpf.
3. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens 100 Stimmberechtigte der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der in Ziffer 2 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 2 als in stiller Wahl gewählt erklären.
4. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Dr.iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekurs-Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
6. Mitteilung an den Stadtrat Wädenswil, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
7. Amtliche Veröffentlichung auf der Website der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil.
Wädenswil, den 4.10.23 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Der Präsident: Die Vizepräsidentin:
Urs Hanselmann Bettina Diener
Publiziert am 5.10.2023