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Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025

Rosenmattpark
Protokollauflage und Rechtsmittel
Die Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025 hat folgende Geschäfte beschlossen:

1. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 3.6.2025
2. Verkauf der Bauparzelle WE12807, Johannes-Hirt-Strasse, Au
3. Budget 2026, Steuerfuss 2026 und Stellenplananpassung
4. Kredit für einen Planerwettbewerb für die Bauparzelle WE12505, Alte Landstrasse, Au
5. Kredit an die Stiftung Kirchgemeindehaus Wädenswil, für einen Fensterersatz



Das Protokoll liegt ab Montag, 6. Januar 2026 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.

Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.

Wädenswil, 6. Januar 2026

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Leiter Administration

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 2.12.2025