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Bereitgestellt: 25.10.2024

Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission

Rosenmattpark
Aufgrund des Rücktritts des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission der evangelisch-
reformierten Kirche Wädenswil sind Ersatzwahlen vorzunehmen, die gemäss Art. 6
Abs. 1 lit. b der Kirchgemeindeordnung an der Urne stattzufinden haben.
Die Durchführung dieser Wahl hat nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen
Rechte über die stille Wahl zu erfolgen (§ 54 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte,
GPR, i.V.m. Art. 6 Abs. 3 der Gemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Wädenswil).

Bei Mehrheitswahlen ist ein Vorverfahren durchzuführen (§ 48 GPR). Hierzu ist eine erste
Frist von 40 Tagen anzuordnen, in der Wahlvorschläge eingereicht werden können (Art. 49
Abs. 1 GPR). Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden veröffentlicht und es ist
eine zweite Frist von 7 Tagen anzusetzen, innert die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen
oder auch neu eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die
Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden (§ 53 GPR). Wenn gleich viele oder weniger
Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind und die in der ersten Frist eingereichten Wahlvorschläge in der zweiten Frist nicht verändert resp. zurückgezogen werden
und kein neuer Vorschlag eingereicht wird, sind die Voraussetzungen gemäss § 54a GPR
erfüllt.
Die Kirchenpflege hat die vorgeschlagenen Personen in stiller Wahl als gewählt zu erklären.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, beauftragt Sie die politische Gemeinde
mit der Urnenwahl (§ 54a Abs. 2 GPR).

Wählbar als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission ist, wer Mitglied der Landeskirche
ist, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci
verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat (Art. 20 Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten
Landeskirche des Kantons Zürich).

Die Person, die als Präsidentin oder Präsident vorgeschlagen wird, muss Mitglied der Rechnungsprüfungskommission sein oder gleichzeitig zur Wahl als Mitglied vorgeschlagen werden.

Für jede vorgeschlagene Person sind Namen, Vornamen, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum,
Beruf und Parteizugehörigkeit anzugeben. Hinzugefügt werden kann der Rufname (§ 24
VPR). Auf jedem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele Personen genannt sein, wie Stellen
zu besetzen sind (§ 50 Abs. 2 GPR). Solche Wahlvorschläge müssen von mindestens 15
Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Art. 51 GPR).
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Die Unterzeichner können ihre Unterschrift nicht zurückziehen (§ 51 Abs. 2 GPR).

Um die vakante Stelle zu besetzen, wird die Wahl angeordnet und das Vorverfahren mit Ansetzung
der ersten Frist ausgelöst. Sollte keine stille Wahl zustande kommen, findet der erste Wahlgang am 22. September 2024, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 24. November 2024 statt.

Die Wahlanordnung wird auf der Internetseite der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil
rechtsverbindlich veröffentlicht (amtliches Publikationsorgan der Kirchgemeinde).

Wahlvorschlagsformulare können bei der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil bezogen
oder auf deren Internetseite heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge sind der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wädenswil,
Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, innert Frist (Poststempel), einzureichen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3,
8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten.

Publikation: 31.05.2024

Publikationstext - RPK - Ergänzungswahl 2024
Wahlvorschlagsliste Ersatzwahl RPK ref. Kirche 2024 Unterschriften
Wahlvorschlagsliste Ersatzwahl RPK ref. Kirche 2024 KandidatInnen