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Kirchgemeindeversammlung vom 21. Mai 2024

Rosenmattpark
Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung der Kirchgemeindeversammlung vom 21. Mai 2024
Die Kirchgemeindeversammlung vom 21. Mai 2024 hat folgende Geschäfte beschlossen:

1. Genehmigung der Rechnung 2023
2. Entgegennahme des Jahresberichts 2023



Das Protokoll liegt ab Montag, 3. Juni 2024 für die Stimmberechtigten im Sekretariat, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, zur Einsicht auf oder kann auf der Website unter: www.kirche-waedenswil.ch/amtlichepublikationen eingesehen werden.

Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden:
- binnen 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte (Stimmrechtsrekurs), wenn die Verletzung
dieser Rechte bereits an die Kirchgemeindeversammlung gerügt
wurde;
- binnen 30 Tagen wegen anderer Rechtsverletzungen, unrichtiger
oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen
Unangemessenheit. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die
Beschlüsse berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren
Aufhebung oder Änderung hat.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist in der Regel kostenlos. Für die anderen Rekursverfahren hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.

Wädenswil, 31. Mai 2024

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wädenswil
Urs Hanselmann, Präsident
Fabio Reichelt, Aktuar und Leiter Verwaltung





Aufgeschaltet am: 31.05.2024

Protokoll KGV 21.05.2024
Auszug Investitionsrechnung 2023
Bilanz 2023
Auszug Erfolgsrechnung 2023 per 2024.02.08