Verantwortlich für diese Seite: Birgit Ott
Bereitgestellt: 13.12.2025
Soziales Engagement
Unterstützung von In- und Auslandprojekten
Die Evangelisch Reformierte Kirchgemeinde Wädenswil unterstützt nachhaltige Projekte, die die Linderung von menschlichem Leiden, die bedarfsorientierte Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung der Lebensfähigkeit von Menschen zum Ziel haben.
Die Evangelisch Reformierte Kirchgemeinde Wädenswil unterstützt nachhaltige Projekte, die die Linderung von menschlichem Leiden, die bedarfsorientierte Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung der Lebensfähigkeit von Menschen zum Ziel haben.
Bereiche , die weltweit unterstützt werden:
- Bildungsprojekte und Spiritualität
- Bekämpfung von Armut und Hunger
- Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung
- Friedensförderung und Menschenrechte
- Erhaltung der Schöpfung und ökologische Nachhaltigkeit
- Kirchliche Projekte
- Nothilfe bei Katastrophen aller Art
- Flüchtlingshilfe
Kriterien zur Vergabe von Geldern
Allgemein
- Die Projekte sind überprüfbar oder werden von einem verlässlichen Partner begleitet. Die Diakoniekommission pflegt den Kontakt zu den Verantwortlichen.
- Die Projekte können von der Landeskirche oder von einer Person empfohlen werden, die in der Kirchgemeinde bekannt ist. Diese Person ist auch die direkte Ansprechperson. Von Vorteil ist es, wenn die Antragsteller*innen einen direkten Bezug zu Wädenswil haben. Dies ist jedoch nicht zwingend.
- Die Vergabe von Geldern darf nicht zu einer Abhängigkeit führen
- Gesuche um Unterstützung können an die Diakoniekommission gestellt werden
- Nichtregierungsorganisation
- Nicht gewinnorientiert
- Ist transparent und effizient im Einsatz der Mittel
- Die Organisation hat die Kompetenz und Kapazität zur nachhaltigen Durchführung des Projektes administrativ, technisch, organisatorisch und in der Verwaltung der Finanzen
- Projekte der In-und Auslandhilfe sind in der Schweiz verankert
- Die Gelder werden in erster Linie für Sachkosten verwendet (z.B. Aufbauarbeiten, Gebäude, Schulmaterial, medizinische Einrichtung ect.) In Ausnahmefällen können sie zur Finanzierung von Löhnen von Projektmitarbeitenden verwendet werden.
- Das Geld soll zur Erreichung eines klaren Ziels mit überprüfbarer Wirkung beitragen.
- Die In-/Auslandhilfe entspricht mindestens 2% der Steuereinnahmen (gemäss KGV-Beschluss). Sie wird in zwei Tranchen vergeben (Frühling und Herbst).
- Der Kollektenplan wird halbjährlich erstellt und die Empfehlungen der Landeskirche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.



